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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI B 184/99 | 
| §§: | EStG § 19, LStDV § 2 | 
| Schlagwörter | Arbeitslohn, Versicherungsleistung, Unfall, Schadensersatz, AfA | 
| Rechtsfrage: | Gehört eine Vollkasko-Versicherungsleistung für im Vorjahr als Werbungskosten geltend gemachte Unfallkosten im Jahr des Zuflusses zum Arbeitslohn oder ist die AfA-Bemessungsgrundlage des Ersatzfahrzeugs um die Versicherungsentschädigung zu kürzen? | 
| Vorinstanz: | FG des Landes Brandenburg | 
| Vorinstanz/Datum: | 29.04.1999 | 
| Vorinstanz/AZ: | 5 K 243/98 E | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 13.07.2000 | 
| Erledigungs-Az: | VI B 184/99 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 61 26 | 
