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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 23/09 (BFH)
§§: AuslInvG § 2, EG Art. 43, EG Art. 48
Schlagwörter Ausländische Einkünfte, Gleichheitsgrundsatz, Rechtsstaat, Rückwirkungsverbot, EG, Niederlassungsfreiheit
Rechtsfrage: Erfordert die europarechtlich garantierte Niederlassungsfreiheit die Berücksichtigung endgültiger Betriebsstättenverluste im Ansässigkeitsstaat? Steht einer Hinzurechnung nach § 2 Abs. 1 Satz 3 des Auslandsinvestitionsgesetzes (AuslInvG) von in Luxemburg freigestellten Gewinnen die Regelung in § 2 Abs. 1 Satz 4 AuslInvG entgegen, weil der Verlustvortrag in Luxemburg auf fünf Jahre begrenzt war und deshalb einige der angelaufenen Verluste dort nicht mehr berücksichtigt werden konnten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 05.02.2009
Vorinstanz/AZ: 9 K 654/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 19 95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 03.02.2010
Erledigungs-Az: I R 23/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 12 83