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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 108/05 |
§§: | KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 |
Schlagwörter | Verdeckte Gewinnausschüttung, Umsatztantieme, Vertriebsprovision, Gesellschaftergeschäftsführer |
Rechtsfrage: | Führt die Vereinbarung einer Umsatztantieme (Vertriebsprovision) bei nur einem Gesellschaftergeschäftsführer zwingend zur Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG des Landes Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 16.11.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 1869/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 18 82 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.06.2006 |
Erledigungs-Az: | I R 108/05 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 48 71 |