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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 13/19 (BFH) |
§§: | EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 21 Abs. 3, EStG § 16 Abs. 3, EStG § 16 Abs. 3 b |
Schlagwörter | Betriebsaufgabe, Betriebsunterbrechung, Erbengemeinschaft, Betriebsverpachtung, Grundstück |
Rechtsfrage: | Liegt eine Betriebsunterbrechung vor, wenn der vor Jahrzehnten betriebene Brothandel eingestellt, das Betriebsgrundstück als einzige wesentliche Betriebsgrundlage jedoch zurückbehalten, zwischenzeitlich verpachtet und insoweit gewerbliche Einkünfte erklärt worden waren, und auf dem Grundstück aufgrund dessen Lage und Ausstattung ein solcher Betrieb wieder aufgenommen werden könnte, oder ist vielmehr von einer Betriebsaufgabe auszugehen, weil ein solcher Betrieb weder heutzutage rentabel unterhalten werden könnte noch die Erben des ehemaligen Betriebsinhabers die Absicht hatten, den Betrieb wieder aufzunehmen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 26.03.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 9/18 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 09 22 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.12.2021 |
Erledigungs-Az: | IV R 13/19 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 03 19 |