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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-207/04 (EuGH)
§§: EG Art. 141, Richtlinie 76/207/EWG
Schlagwörter Gleichheit, EG, EU, Ungleichbehandlung, Mann, Frau, Tarif, Steuersatz, Beendigung, Arbeitsverhältnis, Ausscheiden, Arbeitnehmer
Rechtsfrage: Verstößt Art. 17 Abs. 4 bis des D.P.R. 917/86 gegen Art. 141 EG (früher Art. 119 EG-Vertrag) und die RL (EWG) Nr. 207/76, steht er zu diesen Vorschriften in Widerspruch, oder schafft er eine nach diesen Vorschriften verbotene Ungleichbehandlung von Männern und Frauen, wenn er bei sonst gleichen Bedingungen den Steuervorteil eines auf die Hälfte (50 v.H.) reduzierten Steuersatzes für die Anreize zum freiwilligen Ausscheiden und die bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses geleisteten Beträge Arbeitnehmerinnen gewährt, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, und Arbeitnehmern, die das 55. Lebensjahr vollendet haben?
Vorinstanz: Commissione Tributaria Provinciale Novara
Vorinstanz/Datum: 26.04.2004
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2004 Nr. C 179 S. 6
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 21.07.2005
Erledigungs-Az: Rs C-207/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 41 92