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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 1 BvL 3/19 (BVerfG) |
§§: | GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Aufwandsteuer, Bremen, Glücksspiel, Sportwette, Tippautomat, Steuerbemessung, Gleichheit, Verfassung, Gültigkeit, Wettbürosteuer, Vergnügungssteuer |
Rechtsfrage: | Es wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber eingeholt, ob § 11 Abs. 2 des Bremischen Vergnügungssteuergesetzes (VergnStG BR) vom 14.12.1990 in der Fassung des Gesetzes zur Einführung einer Wettbürosteuer vom 14.3.2017 mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb ungültig ist. - Normenkontrollverfahren |
Vorinstanz: | FG Bremen |
Vorinstanz/Datum: | 19.06.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 37/19 (1) |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 09 40 |
Erledigungs-Vermerk: | Das FG Bremen hat durch Beschluss vom 3.9.2021 2 K 37/19 (1) den vorliegenden Vorlagebeschluss nach Klagerücknahme aufgehoben. Das Normenkontrollverfahren ist damit erledigt. |