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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 11/12 (BFH) |
§§: | EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 |
Schlagwörter | Verdeckte Gewinnausschüttung, Fremdgeld, Privatvermögen, Bankkonto, Verdeckte Einlage |
Rechtsfrage: | Handelt es sich um verdeckte Gewinnausschüttungen, wenn Schuldner der GmbH mit befreiender Wirkung auf das gemeinsame Bankkonto des Gesellschafter-Geschäftsführers und dessen Ehefrau leisten und diese Vorgänge auf einem in der Bilanz der GmbH als "Kasse" bezeichneten Konto erfasst werden, durch den Gesellschafter-Geschäftsführer aber auch Aufwendungen der GmbH beglichen werden, die im Streitjahr die Summe der auf dem Bankkonto eingegangenen streitigen Zahlungen übersteigen sollen, und von vornherein festgestanden habe, dass die erhaltenen Zahlungen als Fremdgeld empfangen und sodann wieder für die GmbH verwendet werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 08.02.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 3064/10 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 23 05 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.10.2014 |
Erledigungs-Az: | VIII R 11/12 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 35 14 |