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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-220/11 (EuGH)
§§: Richtlinie 2006/112/EG Art. 306
Schlagwörter EG, EU, Leistungsempfänger, Reisebüro
Rechtsfrage: 1. Bezieht sich Art. 306 der RL 2006/112/EG nur auf Lieferungen, die Reisebüros gegenüber Endverbrauchern einer Reisedienstleistung (Reisenden) erbringen, oder auch auf Lieferungen gegenüber anderen Personen (Kunden)? - 2. Ist ein Transportunternehmen, das lediglich die Beförderung von Personen durchführt, indem es gegenüber Reisebüros (nicht direkt gegenüber Reisenden) Bustransporte erbringt, und das keine weiteren Dienstleistungen (Unterkunft, Unterrichtung, Beratung usw.) erbringt, als Reisebüro i.S. von Art. 306 der RL 2006/112/EG anzusehen?
Vorinstanz: Nejvyssi spravni soud (Tschechische Republik)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2011 Nr. C 219 S. 8
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 01.03.2012
Erledigungs-Az: Rs C-220/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 11 53