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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 53/00 |
§§: | AO 1977 § 42, EStG § 5 Abs. 2, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5 |
Schlagwörter | Gestaltungsmissbrauch, Angehörige |
Rechtsfrage: | Liegt bei Veräußerung selbst entwickelter Software an nahe Angehörige und deren Rückerwerb aufgrund eines vor Veräußerung eingeräumten notariellen Schenkungsangebots der Käufer ein Gestaltungsmissbrauch gem. § 42 AO vor? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 13.04.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 1532/97 G, F |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2000 S. 989 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 56 44 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 31.05.2001 |
Erledigungs-Az: | IV R 53/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 81 22 |