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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 59/10 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c
Schlagwörter Kindergeld, Übergangszeit, Ausbildung, Zivildienst
Rechtsfrage: Besteht bei Überschreiten der viermonatigen Übergangszeit zwischen dem Ende der Schulausbildung und dem Beginn des Zivildienstes auch für die ersten vier Monate kein Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind damit rechnen musste, dass die gesetzliche Übergangszeit nicht eingehalten werden kann? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG des Saarlandes
Vorinstanz/Datum: 30.06.2009
Vorinstanz/AZ: 2 K 1385/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 03 56
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.05.2012
Erledigungs-Az: III R 59/10 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 29 74