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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 62/14 (BFH)
§§: EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, StGB § 56 b Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, EStG § 20, EStG § 17 Abs. 4
Schlagwörter Nichtselbständige Arbeit, Negative Einnahme, Werbungskosten, Schadensersatz, Veranlassungszusammenhang, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Verlust
Rechtsfrage: Sind die von einem wegen Beihilfe zur Untreue durch Unterlassen verurteilten Arbeitnehmer aufgrund eines nach § 56 b Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StGB auferlegten notariellen Schuldanerkenntnisses gegenüber seinem Arbeitgeber geleisteten Zahlungen zur Schadenswiedergutmachung und die damit zusammenhängenden Notarkosten als negative Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit bzw. Werbungskosten (hilfsweise als negative Einnahmen aus Kapitalvermögen bzw. Verlust nach § 17 Abs. 4 EStG) zu berücksichtigen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 02.12.2013
Vorinstanz/AZ: 2 K 672/13
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision