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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 24/19 (BFH)
§§: EStG § 5 Abs. 1, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 3 a Buchst. b, HGB F: 25.5.2009 § 253 Abs. 2 Satz 1, HGB § 249 Abs. 1, EGHGB Art. 67 Abs. 2 Satz 1
Schlagwörter Rekultivierung, Deponie, Rückstellung, Abzinsung, Handelsbilanz, Maßgeblichkeit
Rechtsfrage: Ist die von der Klägerin, einer Deponiebetreiberin, gebildete Rekultivierungsrückstellung im Streitjahr 2010 nach Maßgabe des § 253 Abs. 2 Satz 1 i.d.F. des BilMoG abzuzinsen, oder ist das in der Handelsbilanz ausgeübte Beibehaltungswahlrecht nach Art. 67 Abs. 2 Satz 1 EGHGB auch für die Steuerbilanz maßgeblich? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 27.06.2019
Vorinstanz/AZ: 8 K 2873/17 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 14 50
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.03.2023
Erledigungs-Az: IV R 24/19
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an das FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 07 44