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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 9/03
§§: VersStG § 3 Abs. 1, VersStG § 1 Abs. 1, VersStG § 9 Abs. 1, VersStG § 6
Schlagwörter Versicherungsteuer, Gegenstand, Aufrechnung, Entgelt, Vorausprämie, Abrechnung
Rechtsfrage: Begriff des Versicherungsentgelts: Unterliegen sämtliche Zahlungen die für die Begründung und zur Durchführung des Versicherungsverhältnisses an den Versicherer zu bewirken sind der Versicherungsteuer. Mindern Aufrechnungen mit einer wieder auszukehrenden Prämienerstattung das Versicherungsentgelt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 13.12.2002
Vorinstanz/AZ: VII 268/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 27 58
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 02.06.2005
Erledigungs-Az: II R 9/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 41 39