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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | 2 BvR 878/15 (BVerfG) |
| §§: | EStG 2009 § 20 Abs. 9, EStG 2009 § 32 d Abs. 6, EStG 2009 § 52 a Abs. 10 Satz 10, EStG 2009 § 52 a Abs. 2 |
| Schlagwörter | Abgeltungsteuer, Werbungskosten, Abzugsverbot, Zufluss, Günstigerprüfung, Kapitalvermögen, Tarif |
| Rechtsfrage: | Anwendung des Werbungskostenabzugsverbots des § 20 Abs. 9 EStG bei vor dem 1.1.2009 zugeflossenen Kapitalerträgen - Verfassungsbeschwerde - |
| Vorinstanz: | BFH |
| Vorinstanz/Datum: | 02.12.2014 |
| Vorinstanz/AZ: | VIII R 34/13 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | BStBl 2015 II S. 387 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 04 11 |
| Erledigendes Gericht: | BVerfG |
| Erledigungs-Datum: | 24.03.2016 |
| Erledigungs-Az: | 2 BvR 878/15 |
| Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |