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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 20/03 |
§§: | ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 2, ErbStG § 12 Abs. 1, BewG § 12 |
Schlagwörter | Schenkungsteuer, Schenkung, Vertrag zugunsten Dritter, Freigebige Zuwendung, Grundstück, Veräußerungserlös |
Rechtsfrage: | Vertrag zugunsten Dritter - Grundstück oder Veräußerungserlös: Wird in einem Grundstücksschenkungsvertrag vereinbart, der Beschenkte verpflichte sich, seinem Bruder - sofern er es wünsche - die Hälfte des geschenkten Grundstücks unentgeltlich zu übereignen und im Falle eines Grundstücksverkaufs sei der Veräußerungserlös zu teilen, und wird das Grundstück vor Übereignung veräußert, ist dann Gegenstand der Zuwendung vom Schenker an den Bruder (Vertrag zugunsten Dritter) nicht das Grundstück, sondern der hälftige Veräußerungserlös? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 12.11.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 5125/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 35 31 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.01.2005 |
Erledigungs-Az: | II R 20/03 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 18 63 |