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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 39/09 (BFH)
§§: UStG § 4 Nr. 9 Buchst. b, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. f, AO § 125 Abs. 1
Schlagwörter Steuerfreiheit, Geldspielautomat, Gemeinschaftsrecht, Bestandskraft, Nichtigkeit, EG, EU
Rechtsfrage: Sind bestandskräftige Umsatzsteuerfestsetzungen aufgrund der Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG (Verstoß gegen Art. 13 Teil B Buchst. f der RL 77/388/EWG) gemäß § 125 Abs. 1 AO nichtig? Ist eine Vorabentscheidung des EuGH darüber einzuholen, ob bei gemeinschaftsrechtwidrigen Steuerbescheiden die nationalen Vorschriften über die Bestandskraft durchbrochen werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 17.09.2009
Vorinstanz/AZ: 5 K 327/09 U
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 03 57
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.12.2010
Erledigungs-Az: XI R 39/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 04 78