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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 28/02
§§: FGO § 68, FGO § 100 Abs. 1 Satz 4
Schlagwörter Gegenstand des Verfahrens, Vorauszahlungsbescheid, Jahressteuerbescheid, Verpflichtungsklage, Anfechtungsklage
Rechtsfrage: Ist § 68 FGO in der bis zum Jahr 2000 geltenden Fassung auch anwendbar, wenn von einer ursprünglichen Verpflichtungsklage auf Herabsetzung der Einkommensteuer-Vorauszahlung für das IV. Quartal in eine Anfechtungsklage gegen den inzwischen ergangenen Jahressteuerbescheid übergeleitet werden soll? Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Prozesses, wenn der frühere Berichterstatter des FG in einer richterlichen Äußerung eine andere Auffassung vertreten hatte? Hätte hilfsweise die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage festgestellt werden müssen? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 23.05.2002
Vorinstanz/AZ: 16 K 12013/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 15 25
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.04.2004
Erledigungs-Az: X R 28/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 33 09