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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 65/10 (BFH) |
§§: | EStG § 35 a Abs. 2 Satz 2, EStG § 52 Abs. 50 b Satz 4 |
Schlagwörter | Höchstbetrag, Steuerermäßigung, Handwerkerleistung, Auslegung, Rechtsfortbildung |
Rechtsfrage: | Beträgt im Veranlagungszeitraum 2008 der Höchstbetrag der Steuerermäßigung nach § 35 a EStG für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen noch 600 EUR oder nach dem Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung" bereits 1200 EUR? Ist bei einem gesetzgeberischen Redaktionsversehen eine Auslegung des Gesetzes durch die Gerichte gegen den eindeutigen Wortlaut des Gesetzes geboten? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 26.01.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 2002/09 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2010 S. 725 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 09 72 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.10.2012 |
Erledigungs-Az: | VI R 65/10 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 33 48 |