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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 72/11 (BFH)
§§: KStG § 8 b Abs. 3, KStG § 8 b Abs. 2, EStG § 4 Abs. 4, HGB § 255 Abs. 1
Schlagwörter Anteilserwerb, Vergebliche Aufwendungen, Anschaffungskosten, Betriebsausgabe, Abzugsverbot
Rechtsfrage: Sind Aufwendungen für eine im Hinblick auf einen geplanten, später jedoch tatsächlich nicht realisierten Anteilserwerb durchgeführte Due-Diligence-Prüfung sofort abziehbare Betriebsausgaben oder (vergebliche) Anschaffungskosten der Beteiligung? Ist § 8 b Abs. 3 KStG teleologisch dahingehend zu reduzieren, dass Aufwendungen für gescheiterte Beteiligungserwerbe von dem Abzugsverbot ausgenommen sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 24.10.2011
Vorinstanz/AZ: 10 K 5175/09
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 14 49
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.01.2013
Erledigungs-Az: I R 72/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 08 08