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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 92/00
§§: EStG § 32 Abs. 4 S 2
Schlagwörter Kindergeld, Einkünfte und Bezüge, Bafög-Zuschuss, Werbungskosten, Ausbildungskosten
Rechtsfrage: Sind Aufwendungen für das Studium (Studiengebühr, Fachliteratur u.a.) bei der Ermittlung der Bezüge über die Kostenpauschale von 360 DM hinaus wie Werbungskosten abziehbar? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 05.04.2000
Vorinstanz/AZ: 10 K 5846/99 Kg
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 36 63
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.10.2001
Erledigungs-Az: VI R 92/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision zurückgenommen