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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 48/14 (BFH)
§§: KStG § 27 Abs. 2, KStG § 27 Abs. 3, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3, EStG § 43 Abs. 1, AO § 164
Schlagwörter Rückzahlung, Einlagekonto, Steuerfreiheit, Kapitalertragsteuer
Rechtsfrage: Entfaltet ein Feststellungsbescheid i.S. des § 27 Abs. 2 KStG über die Vorschrift des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG auch für die Anteilseigner materiell-rechtliche Bindungswirkung? Scheidet im Streitfall eine steuerfreie Kapitalrückzahlung nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG aus, weil bei fehlender bzw. nachgereichter Bescheinigung nach § 27 Abs. 3 KStG der Betrag der Einlagenrückgewähr gemäß § 27 Abs. 5 KStG als mit 0 EUR bescheinigt gilt und war die Klägerin demnach zum Kapitalertragsteuerabzug verpflichtet, obwohl der Feststellungsbescheid bei Vorlage der Bescheinigung noch unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stand? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 18.07.2014
Vorinstanz/AZ: 1 K 1338/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 26 46
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.11.2015
Erledigungs-Az: I R 48/14 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet