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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 51/02 |
§§: | EStG § 13, EStG § 14, AO 1977 § 164, AO 1977 § 176 |
Schlagwörter | Landwirtschaft, Zuckerrübenlieferrecht, Immaterielles Wirtschaftsgut, Änderung |
Rechtsfrage: | War ein Zuckerrübenlieferrecht am 1. Januar 1987 bereits ein gefestigtes immaterielles Wirtschaftsgut im steuerrechtlichen Sinne? Kann das Finanzamt seine rechtlichen Erkenntnisse des Jahres 1991 hinsichtlich der Behandlung eines Zuckerrübenlieferrechts als immaterielles Wirtschaftsgut einer Änderung des Steuerbescheides für 1987 nach § 164 AO 1977 zugrunde legen? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 08.05.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 703/96 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 21 11 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.04.2004 |
Erledigungs-Az: | IV R 51/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 35 87 |