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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 58/02 | 
| §§: | EStG § 50 Abs. 3 Satz 2, EGVtr Art. 52 | 
| Schlagwörter | Gemeinschaftsrecht, Mindeststeuersatz, Beschränkte Steuerpflicht, Ausland, EG | 
| Rechtsfrage: | Verstößt der Mindeststeuersatz gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 EStG auf die Einkünfte eines beschränkt Steuerpflichtigen aus selbstständiger Arbeit gegen Art. 52 des EG-Vertrages? - Zulassung durch FG - | 
| Vorinstanz: | FG Düsseldorf | 
| Vorinstanz/Datum: | 15.07.2002 | 
| Vorinstanz/AZ: | 17 K 2204/02 E | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 92 00 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 19.11.2003 | 
| Erledigungs-Az: | I R 57, 58/02 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 29 25 |