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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 57/09 (BFH)
§§: EStG § 3 Nr. 12 Satz 1, EStG § 15, AO § 194 Abs. 3, BGB § 1896
Schlagwörter Aufwandsentschädigung, Betreuung, Steuerfreiheit, Gewerbebetrieb, Verwertungsverbot
Rechtsfrage: Sind Aufwandsentschädigungen für bis zu 42 gleichzeitige ehrenamtliche Betreuungen (§ 1896 BGB), die der Kläger nebenberuflich in den Streitjahren übernommen hatte, steuerpflichtige gewerbliche Einkünfte oder liegen die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 12 Satz 1 EStG vor? Verwertungsverbot wegen insoweit erfolgter rechtswidriger Steuerfahndungsprüfung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 24.09.2009
Vorinstanz/AZ: 3 K 1350/08
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2010 S. 120
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 38 49
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.10.2012
Erledigungs-Az: VIII R 57/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 34 04