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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 41/05
§§: EStG § 4 Abs. 1 Satz 2, EStG § 13, AO 1977 § 174 Abs. 4
Schlagwörter Entnahme, Zeitpunkt, Landwirtschaft, Widerstreitende Steuerfestsetzung
Rechtsfrage: Zeitpunkt einer (Zwangs-)Entnahmehandlung: Zu welchem Zeitpunkt ist eine zum landwirtschaftlichen Betriebsvermögen des Vaters gehörende sog. Landarbeiterwohnung, die vom mitarbeitenden Sohn genutzt wird, entnommen worden, wenn die Arbeitnehmereigenschaft des Sohnes zum 30. Juni des Kalenderjahres geendet hat, da der Sohn zusammen mit dem Vater gemäß Vertrag vom 24. Juni mit Wirkung zum 1. Juli des Kalenderjahres eine GbR zur Bewirtschaftung des landwirtschaftlichen Betriebs gegründet hat, der Betrieb des Vaters Sonderbetriebsvermögen geworden ist und der Sohn die Wohnung weiterhin nutzt? Wann ist bei Zwangsentnahmen aufgrund verschiedener Rechtsvorgänge noch ein "bestimmter Sachverhalt" i.S.d § 174 Abs. 4 AO 1977 anzunehmen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 08.06.2005
Vorinstanz/AZ: 2 K 184/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 42 73
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.03.2007
Erledigungs-Az: IV R 41/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 31 94