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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 8/11 (BFH)
§§: UStG § 4 Nr. 1 Buchst. b, UStG § 6 a, UStDV § 17 a, UStDV § 17 c
Schlagwörter Steuerfreiheit, Innergemeinschaftliche Lieferung, Missing Trader, Nachweis, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Rechtsfrage: Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung: 1. Ist ein tatsächlicher oder vermeintlicher "missing trader" als Leistungsempfänger anzusehen? - 2. Trägt der Unternehmer das Risiko einer nicht geglückten Aufklärung einer als zweifelhaft erscheinenden Versendung zum Bestimmungsort? - 3. Ist der buchmäßige Nachweis der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Erwerbers zwingend erforderlich? - 4. Muss das FG die Ermittlungen des Bundeszentralamts für Steuern, die in dem Verfahren Verwendung finden sollen, überprüfen und das Bundeszentralamt für Steuern ggf. als Beteiligten zum Verfahren hinzuziehen, da dem Steuerpflichtigen kein gleichwertiges Auskunftsersuchen möglich ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 23.06.2010
Vorinstanz/AZ: 5 K 358/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 14 83
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.11.2012
Erledigungs-Az: XI R 8/11 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 07 48