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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-207/01 (EuGH)
§§: EG-Vertrag Art. 85, EG-Vertrag Art. 86, EG Art. 81, EG Art. 82, EG-Vertrag Art. 89, EG Art. 85, Richtlinie 92/12/EWG
Schlagwörter EG, Stromlieferung, Verbrauchsteuer
Rechtsfrage: Auslegung der Art. 85 und 86 EG-Vertrag (jetzt Art. 81, Art. 82 EG), des Art. 89 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 85 EG) sowie der Richtlinie 92/12/EWG über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren - Stromlieferungsvertrag - Preisaufschlag zur Deckung von nicht mit der Lieferung von Strom in Zusammenhang stehenden Kosten.
Vorinstanz: Corte d'Appello Florenz
Vorinstanz/Fundstelle: EuGH-Tätigkeiten 2001 Nr. 21 S. 35
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 11.09.2003
Erledigungs-Az: Rs C-207/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 45 07