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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 56/11 (BFH)
§§: ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 1, ErbStG § 11, ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 36 Abs. 1, EStG § 24 Nr. 2, EStG § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
Schlagwörter Erbschaftsteuer, Nachlassverbindlichkeit, Einkommensteuer, Stichtag, Abfindung
Rechtsfrage: Stellt die Einkommensteuer für das Todesjahr des Erblassers eine Nachlassverbindlichkeit des Rechtsnachfolgers dar? Handelt es sich bei dem Abfindungsanspruch des Erblassers gemäß § 738 BGB um nachträgliche Einkünfte des Erben i.S.d. § 24 Nr. 2 EStG oder um einen für den Rechtsnachfolger nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG begünstigten Veräußerungsgewinn? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 02.11.2011
Vorinstanz/AZ: 4 K 2263/11 Erb
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2012 S. 259
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 02 02
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.07.2012
Erledigungs-Az: II R 56/11 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 27 33