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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 50/07
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3
Schlagwörter Kindergeld, Behinderung, Lebensunterhalt
Rechtsfrage: Ist die arbeitslose Tochter mit ihrer 50 %igen Körperbehinderung außer Stande, sich selbst zu unterhalten, wenn sie 20 Wochenstunden arbeitsfähig ist? Setzt die Fähigkeit, sich selbst zu unterhalten, voraus, dass objektiv neben der möglichen Arbeitszeit auch eine der Behinderung angemessene Einsatztätigkeit zur Verfügung gestanden hat? - Mangelnde Sachverhaltsermittlung durch das FG? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 16.02.2006
Vorinstanz/AZ: 2 K 2675/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 36 61
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.10.2009
Erledigungs-Az: III R 50/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 05 33