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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI B 219/98
§§: EStG § 9 Abs. 5, EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 b S. 1
Schlagwörter Arbeitszimmer, Arbeitsplatz
Rechtsfrage: Berücksichtigung von Aufwendungen für ein unter 50 % genutztes häusliches Arbeitszimmer, wenn ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht?
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 17.03.1998
Vorinstanz/AZ: 3 K 4826/97
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.01.2000
Erledigungs-Az: VI B 219/98 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 56 18