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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VII R 28/07 (BFH) | 
| §§: | AO § 69, AO § 34, InsO § 130 Abs. 1, GmbHG § 64 Abs. 2 | 
| Schlagwörter | Haftung, Lohnsteuer, Insolvenz, Schadensersatz | 
| Rechtsfrage: | Keine Entrichtung der Lohnsteuer zum Fälligkeitszeitpunkt wegen Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens an diesem Tag. - Fehlt es an der Kausalität zwischen unterlassener Zahlung der Lohnsteuer und dem Steuerausfall, weil eine hypothetisch vorgenommene Zahlung nach §§ 130, 133 InsO anfechtbar wäre? - Wäre bei Zahlung der Lohnsteuer zum Fälligkeitszeitpunkt eine Pflichtenkollision zwischen § 64 Abs. 2 GmbHG und § 69 AO eingetreten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Münster | 
| Vorinstanz/Datum: | 22.06.2007 | 
| Vorinstanz/AZ: | 11 K 5026/04 L | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 25 12 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 23.09.2008 | 
| Erledigungs-Az: | VII R 28/07 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils | 
