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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 74/05 |
§§: | GewStG § 7, EStG § 4 Abs. 3, EStG § 4 Abs. 1, EStG § 18 Abs. 1, GewStG § 2 Abs. 1 |
Schlagwörter | Gewerbeertrag, Gewerbesteuerrückstellung, Gewinnermittlungsart, Wechsel, Selbständige Arbeit, Freiberufler |
Rechtsfrage: | 1. Abgrenzung von wissenschaftlicher und gewerblicher Tätigkeit: Erzielt ein Steuerpflichtiger mit abgeschlossenem Studium der Volkswirtschaft und Promotion auf dem Gebiet der Berufssoziologie, der Akademiker auf die Erlangung des Doktor-Titels vorbereitet ("Begabungsanalyse", Finden eines Doktorvaters sowie eines Dissertationsthemas), Einkünfte aus selbständiger Arbeit (wissenschaftliche Tätigkeit)? - 2. Wechsel der Gewinnermittlungsart: Kann der Gewerbeertrag durch Bildung einer Gewerbesteuer-Rückstellung gemindert werden, wenn der Gewerbetreibende zunächst davon ausgegangen ist, Einkünfte aus selbständiger Arbeit zu erzielen, die selbständigen Einkünfte durch Einnahme-Überschussrechnung ermittelt hat und erst im Klageverfahren die Einkünfte als Einkünfte aus Gewerbebetrieb festgestellt worden sind (zulässiger Übergang zur Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 09.12.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 8848/99 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2005 S. 441 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 14 90 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 08.10.2008 |
Erledigungs-Az: | VIII R 74/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 00 52 |