Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-272/13 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG Art. 16, Richtlinie 2006/112/EG Art. 154, Richtlinie 2006/112/EG Art. 157
Schlagwörter EG, EU, Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Steuerbefreiung, grenzüberschreitender Warenverkehr, Mehrwertsteuerlager, Einfuhrumsatzsteuer, Reverse-Charge-Verfahren
Rechtsfrage: 1. Ist der Umstand, dass eingeführte Gegenstände einer Regelung für andere Lager als Zolllager, nämlich für Mehrwertsteuerlager, unterliegen sollen, nach Art. 16 RL 77/388/EWG und nach den Art. 154 und 157 RL 2006/112/EG auch dann ausreichend, um die Befreiung von der Zahlung der Mehrwertsteuer zu gewähren, wenn die Verbringung nur urkundlich und nicht physisch erfolgt? - 2. Stehen die RL 77/388/EWG und die RL 2006/112/EG einer Praxis entgegen, der zufolge ein Mitgliedstaat die Einfuhrumsatzsteuer einzieht, obwohl diese - aufgrund eines Irrtums oder Fehlers - im Reverse-Charge-Verfahren durch Eigenberechnung und einer gleichzeitigen Eintragung im Verkaufs- und Erwerbsregister entrichtet worden ist? - 3. Verstößt die Forderung des Mitgliedstaats nach Zahlung der im Reverse-Charge-Verfahren durch Eigenberechnung und einer gleichzeitigen Eintragung im Verkaufsregister und Erwerbsregister entrichteten Mehrwertsteuer gegen den Grundsatz der Steuerneutralität?
Vorinstanz: Commissione Tributaria Regionale per la Toscana (Italien)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2013 Nr. C 207 S. 32
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 17.07.2014
Erledigungs-Az: Rs C-272/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 21 47