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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 17/03
§§: ErbStG § 23, ErbStG § 12, BewG § 16, BewG § 15 Abs. 3, BewG § 121 a
Schlagwörter Erbschaftsteuer, Vermächtnis, Mieteinnahmen, Nutzung, Leistung, Jahreswert
Rechtsfrage: Bewertung des Vermächtnisses auf Nettomieteinnahmen - Begrenzung des Jahreswerts: Sind die auf Grund eines Vermächtnisses zustehenden 75 v.H. der Nettomieteinnahmen an einem Hausgrundstück wiederkehrende Leistungen (Renten) im Sinne von § 15 Absatz 3 BewG mit Ansatz des Jahreswerts der durchschnittlich erzielten Mieteinnahmen oder "Nutzungen" im Sinne des § 16 BewG, deren Jahreswert begrenzt ist auf den durch 18,6 geteilten Steuerwert (erhöhter Einheitswert für das Grundstück - § 121 a BewG -)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 18.09.2001
Vorinstanz/AZ: 3 K 99/98 Erb
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 35 96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.07.2003
Erledigungs-Az: II R 17/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 46 31