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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 51/06 |
§§: | EStG § 3 c Abs. 2, EStG § 3 Nr. 40, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 Satz 1, GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Halbeinkünfteverfahren, Schuldzinsen, Werbungskosten, Halbabzugsverfahren, Verfassung |
Rechtsfrage: | Bestehen verfassungsrechtliche Bedenken - Verletzung des objektiven Nettoprinzips sowie des Leistungsfähigkeitsprinzips - gegen das mit dem Halbeinkünfteverfahren gemäß § 3 Nr. 40 EStG in Zusammenhang stehende halbe Abzugsverbot gemäß § 3 c Abs. 2 EStG (hier: Zinszahlungen zur Finanzierung eines Kaufs von GmbH-Anteilen im Jahr 2002)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 13.07.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 366/03 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 08 12 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.10.2007 |
Erledigungs-Az: | VIII R 51/06 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 40 08 |