Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 1 BvR 2363/02 (BVerfG)
§§: UStG 1980 § 9 Abs. 1, UStG 1980 § 15 Abs. 1 Nr. 1, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil C, Richtlinie 77/388/EWG Art. 17
Schlagwörter Vorsteuerabzug, Option, Grundstück, fehlgeschlagener Vermietungsversuch, Umsatzsteuer, Verfassungsbeschwerde, Renovierung
Rechtsfrage: Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung: Ist der Vorsteuerabzug aus Renovierungsaufwendungen auch dann zu gewähren, wenn die Vorsteuerbeträge im Zusammenhang mit einem Grundstück angefallen sind, welches der Unternehmer unter Ausübung der Option nach § 9 Abs. 1 UStG vermieten wollte, aber tatsächlich nicht vermietet hat bzw. ohne letztlich Mieteinnahmen zu erzielen vermietet hat?
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 09.10.2002
Vorinstanz/AZ: V R 24/99
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 17.03.2003
Erledigungs-Az: 1 BvR 2363/02
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (StEd 2003, 251)