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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 85/10 (BFH) |
§§: | EStG § 50 d Abs. 1, EStG § 50 a Abs. 4, EStG § 50 a Abs. 5, EStG § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d |
Schlagwörter | Abzugsteuer, Erstattung, Anmeldung, Begrenzung, beschränkter Steuerpflicht |
Rechtsfrage: | Ist die Erstattung von Abzugssteuern nach § 50 d Abs. 1 EStG auf den Betrag begrenzt, der sowohl angemeldet als auch abgeführt wurde? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 23.06.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 1274/06 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2011 S. 334 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 41 48 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.08.2011 |
Erledigungs-Az: | I R 85/10 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 06 64 |