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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 59/10 (BFH) |
§§: | EStG § 9 |
Schlagwörter | Werbungskosten, Ausschluss, Versorgungsausgleich, Ehevertrag, Veranlassungszusammenhang, Versicherungsleistung, Lebensversicherung |
Rechtsfrage: | Ist die Weiterleitung der Hälfte der nach Fälligkeit ausgezahlten Versicherungssumme aus einer im Zusammenhang mit dem vorehelichen Ausschluss des Versorgungsausgleichs abgeschlossenen Ehegatten-Lebensversicherung an den inzwischen geschiedenen Ehegatten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als Werbungskosten bei demjenigen Steuerpflichtigen abzugsfähig, der nach der Scheidung die Versicherungsprämien allein entrichtet hat und ansonsten mit dem Versorgungsausgleich belastet gewesen wäre? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 23.06.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 7212/07 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2010 S. 1598 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 28 39 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.03.2011 |
Erledigungs-Az: | VI R 59/10 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 19 03 |