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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II B 130/97
§§: ErbStG § 10, ErbStG § 10 Abs. 1 S. 2, ErbStG § 12, ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Wertermittlung, Bewertung, Ausland, Stichtag, Erbauseinandersetzung
Rechtsfrage: Ist bei der erbschaftsteuerlichen Wertermittlung des Erwerbs von Todes wegen auf das Stichtagsprinzip oder wegen eingetretener Verzögerungen bei Bereicherung der Klägerin aufgrund gerichtlicher Erbauseinandersetzung auf den Bereicherungstag abzustellen?
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 18.09.1997
Vorinstanz/AZ: 4 K 2824/96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.09.1999
Erledigungs-Az: II B 130/97 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 52 28