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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 7/13 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 6, EStG § 9 Abs. 5, LStR Abschn. 9.11 Abs. 7 Satz 5
Schlagwörter Doppelte Haushaltsführung, Verpflegungsmehraufwand, Beginn, Dreimonatsfrist, Wegverlegung, Hausstand, Umwidmung
Rechtsfrage: Beginnt die Dreimonatsfrist, wenn die doppelte Haushaltsführung durch Wegverlegung des Haupthausstandes vom Beschäftigungsort und Umwidmung der bisherigen Wohnung in einen Zweithaushalt am Beschäftigungsort entsteht, mit der Wegverlegung / Umwidmung oder ist die Dauer des unmittelbar der Begründung des Zweithaushalts vorausgegangenen Aufenthalts am Beschäftigungsort anzurechnen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 09.01.2013
Vorinstanz/AZ: 15 K 318/12 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2013 S. 417
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 08 98
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.10.2014
Erledigungs-Az: VI R 7/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 33 09