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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 32/03
§§: EStG § 6 b, EStG § 13
Schlagwörter Rücklage, Grundstück, Entschädigung, Aufteilung, Landwirtschaft
Rechtsfrage: Höhe einer Rücklage nach § 6 b EStG: Ist der von einer Abfallbeseitigungsgesellschaft gezahlte Kaufpreis für ein zum landwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehörendes Grundstück auf den (nackten) Grund und Boden und auf eine -vertraglich geregelte- Entschädigung für die Aufhebung eines Gestattungsvertrags (Gestattung zum Bau und Betrieb einer Müllkompostieranlage durch die Abfallbeseitigungsgesellschaft) aufzuteilen, oder ist die Entschädigungszahlung unmittelbare Gegenleistung für die Veräußerung des Grundstücks? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 31.10.2001
Vorinstanz/AZ: 2 K 596/98 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 44 34
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.01.2004
Erledigungs-Az: IV R 32/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 30 21