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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 29/98 |
§§: | KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 |
Schlagwörter | Gesellschaftergeschäftsführer, Pensionszusage, Verdeckte Gewinnausschüttung, Ernsthaftigkeit, Rückdeckungsversicherung |
Rechtsfrage: | Stellt eine dem Gesellschafter-Geschäftsführer erteilte Pensionszusage eine verdeckte Gewinnausschüttung dar, wenn im Pensionsvertrag keine eindeutigen Angaben zur Höhe der Pension gemacht wurden und die Erfüllung der Pensionszusage bei plötzlichem Eintritt des Versorgungsfalles nicht gewährleistet ist (fehlende Rückdeckungsversicherung)? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 09.12.1997 |
Vorinstanz/AZ: | VI 607/93 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.10.1998 |
Erledigungs-Az: | I R 29/98 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 59 10 |