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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 9/13 (BFH)
§§: EStG § 33, EStG § 33 a
Schlagwörter Außergewöhnliche Belastung, Prozesskosten, Studium, Zwangsläufigkeit, Unterhalt, Berufsausbildung
Rechtsfrage: Sind im Zusammenhang mit der Erstreitung eines Studienplatzes für ein unterhaltsberechtigtes Kind angefallene Gerichts- und Rechtsanwaltskosten als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? - Ist die Anwendung des § 33 EStG durch § 33 a Abs. 4 EStG ausgeschlossen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 14.01.2013
Vorinstanz/AZ: 11 K 1633/12 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2013 S. 701
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 12 47
Erledigungs-Vermerk: Das Verfahren VI R 9/13 ist durch Beschluss vom 16.7.2014 bis zur Entscheidung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs in dem Verfahren GrS 1/13 ausgesetzt. -- Das Verfahren VI R 9/13 wurde mit Beschluss vom 5.10.2015 wieder aufgenommen. -- Zurücknahme der Klage