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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 103/97 |
§§: | AO 1977 § 364b |
Schlagwörter | Ausschlußfrist, Frist, Schätzung, Steuererklärung |
Rechtsfrage: | Unter welchen Voraussetzungen erweist sich im Streit um Schätzungsveranlagungen eine Fristsetzung gemäß § 364 b AO 1977 zur Abgabe der entscheidungserheblichen Tatsachen von nur drei Wochen als rechtswidrig? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG des Landes Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 13.08.1997 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 848/97 F |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.05.1999 |
Erledigungs-Az: | I R 103/97 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 50 02 |