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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 31/09 (BFH)
§§: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2, EStG § 6 a
Schlagwörter Verdeckte Gewinnausschüttung, Pensionsrückstellung, Pension, Gesellschafter-Geschäftsführer
Rechtsfrage: Pensionsrückstellungen und gezahlte Pensionen als verdeckte Gewinnausschüttungen: 1. Sind künftige gewinnabhängige Bezüge solche Gewinntantiemen, die nach Erteilung der Pensionszusage entstehen? - 2. Ist die Anknüpfung der Pension des ausgeschiedenen Geschäftsführers an Gehaltssteigerungen der verbliebenen aktiven Geschäftsführer unschädlich? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 18.02.2009
Vorinstanz/AZ: 4 K 1243/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 24 13
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 03.03.2010
Erledigungs-Az: I R 31/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 06 74