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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 61/03 |
§§: | EigZulG § 19 Abs. 4, EigZulG § 1 |
Schlagwörter | Bauantrag, Nachtrag, Herstellungsbeginn, Eigenheimzulage |
Rechtsfrage: | Herstellungsbeginn des Anbaus im Zeitpunkt der ursprünglichen Bauantragstellung 1994 oder gilt der zweite Verlängerungsantrag in 1998 mit Änderung der Dachform und der Fenster als Bauantrag i.S. § 19 Abs. 4 EigZulG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 20.08.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 2362/01 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2003 S. 1671 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 12 42 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 04.11.2004 |
Erledigungs-Az: | III R 61/03 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 13 45 |