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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 40/14 (BFH)
§§: DBA-Schweiz Art. 15 Abs. 4, DBA-Schweiz Art. 15 a, AO § 2 Abs. 2, EStG § 1 Abs. 1 Satz 1, KonsVerCHEV § 8
Schlagwörter Doppelbesteuerung, Grenzgänger, Nichtrückkehrtage, Leitender Angestellter, Schweiz
Rechtsfrage: Deutsch-Schweizerische Konsultationsvereinbarungsverordnung: Anwendung des § 8 KonsVerCHEV bei der Bestimmung der Nichtrückkehrtage eines Grenzgängers? Kann das Gericht die Bestimmungen der KonsVerCHEV unbeachtet lassen, da diese im Rang unter den Bestimmungen eines einfachen Bundesgesetzes (hier des DBA-Schweiz) steht? Unterliegen die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die der unbeschränkt Steuerpflichtige als "Vizedirektor" seines in der Schweiz ansässigen Arbeitgebers bezogen hat, dennoch im Inland der Besteuerung, weil dies nicht im Handelsregister eingetragen war? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 19.12.2013
Vorinstanz/AZ: 3 K 1189/13
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 18 18
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.07.2016
Erledigungs-Az: I R 40/14 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 01 95