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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 25/04 |
§§: | EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 5 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 2, GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Pensionszusage, GmbH & Co. KG, Sonderbilanz, Bilanzenzusammenhang, Bilanzierung, Mitunternehmer, Gesellschafter |
Rechtsfrage: | Korrespondierende Bilanzierung des Pensionsanspruchs des Geschäftsführers einer Komplementär-GmbH und gleichzeitigen Gesellschafters der GmbH & Co. KG:1. Gehört eine Pensionszusage, die dem Gesellschafter und Mitunternehmer als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG erteilt wurde, zu den Vergütungen eines Mitunternehmers gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG und ist - nachdem die jährliche Zuführung zur Pensionsrückstellung der GmbH durch die GmbH & Co. KG gewinnmindernd erstattet wurde - dementsprechend der Pensionsanspruch in der Sonderbilanz des Gesellschafters zu aktivieren? - 2. Konnte das FA die in den bereits verjährten Feststellungszeiträumen unterlassene Aktivierung des Pensionsanspruchs in der Sonderbilanz nach den Grundsätzen des Bilanzenzusammenhangs in der ersten noch offenen Bilanz berücksichtigen? - 3. Verfassungskonforme Auslegung des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG für Vergütungen eines Kommanditisten-Geschäftsführers einer GmbH & Co. KG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 22.04.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 98/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 31 67 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 30.03.2006 |
Erledigungs-Az: | IV R 25/04 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 25 94, SIS 06 37 11 |