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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 3/19 (BFH)
§§: EStG § 10 d Abs. 2, EStG § 10 d Abs. 4 Satz 4, EStG § 24 a
Schlagwörter Altersentlastungsbetrag, Verlustvortrag, Besteuerungsgrundlage, Verlustfeststellung, Zusammenveranlagung
Rechtsfrage: Zur Frage, ob ein Altersentlastungsbetrag, der bei den Besteuerungsgrundlagen im Einkommensteuerbescheid angesetzt wurde, auch verlusterhöhend im Rahmen des gesondert festzustellenden Verlustvortrags zu berücksichtigen ist? Im konkreten Fall handelt es sich um eine Zusammenveranlagung, die Summe der Einkünfte beim Ehemann war auch nach vollständiger Verrechnung mit der positiven Summe der Einkünfte der Ehefrau negativ, sodann wurde ein jeweiliger Altersentlastungsbetrag im Einkommensteuerbescheid berücksichtigt. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 12.12.2018
Vorinstanz/AZ: 10 K 1730/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 03 38
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.06.2020
Erledigungs-Az: IX R 3/19
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Klage unzulässig
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 20 57