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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-127/12 (EuGH)
§§: AEUV Art. 21, AEUV Art. 63, EWR-Abkommen Art. 28, EWR-Abkommen Art. 40
Schlagwörter EU, EG, Schenkung, Erbschaft, Spanien, Gebietsfremde
Rechtsfrage: Hat das Königreich Spanien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus den Art. 21 und 63 AEUV sowie den Art. 28 und 40 des EWR-Abkommens verstoßen, dass es in der steuerrechtlichen Behandlung von Schenkungen und Erbschaften Unterschiede eingeführt hat zwischen in Spanien ansässigen und gebietsfremden Rechtsnachfolgern und Beschenkten, zwischen in Spanien ansässigen und gebietsfremden Erblassern sowie zwischen Schenkungen und ähnlichen Verfügungen über in Spanien und außerhalb Spaniens belegenes unbewegliches Vermögen?
Vorinstanz: Kommission ./. Spanien
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2012 Nr. C 127 S. 9
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 03.09.2014
Erledigungs-Az: Rs C-127/12