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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I B 155/01 |
§§: | KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 |
Schlagwörter | Verdeckte Gewinnausschüttung, Pachterhöhung, Zahlung |
Rechtsfrage: | Pachtvertrag zwischen Alleingesellschafter-Geschäftsführer und GmbH: Liegt in der Differenz zur neu vereinbarten Pacht eine verdeckte Gewinnausschüttung, wenn die Erhöhung abweichend von der Vereinbarung nicht ausbezahlt, sondern als Verbindlichkeit eingebucht und in einem späteren Jahr darauf Abschlagszahlungen geleistet wurden? |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 09.10.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 646/98 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.11.2002 |
Erledigungs-Az: | I B 155/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 14 33 |