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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 85/01 |
§§: | KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 |
Schlagwörter | Angemessenheit, Gesellschaftergeschäftsführer, Tantieme, Verdeckte Gewinnausschüttung, Gesellschaft mbH |
Rechtsfrage: | Gelten für die Vereinbarung von Gehältern und Gewinntantiemen an die Gesellschafter-Geschäftsführer, denen das gesamte Management obliegt, im Falle überdurchschnittlicher Gewinne der GmbH ("explosionsartige Umsatzentwicklung", die allein dem persönlichen Arbeitseinsatz der Geschäftsleitung zuzuschreiben ist), Sonderregelungen oder führen die Gewinntantiemen, die ohne Deckelung vereinbart worden sind, zu verdeckten Gewinnausschüttungen? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG des Saarlandes |
Vorinstanz/Datum: | 29.08.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 274/97 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.12.2002 |
Erledigungs-Az: | I R 85/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 24 75 |