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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 23/02
§§: EStG § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 42 e, EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Lohnsteuer, Pauschalierung, Antrag, Anrufungsauskunft
Rechtsfrage: Liegt das Tatbestandsmerkmal der "nicht vorschriftsmäßigen Einbehaltung der Lohnsteuer" i.S. des § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG als Voraussetzung für eine Pauschalierung der Lohnsteuer auch dann vor, wenn der Arbeitgeber entsprechend einer ihm zuvor erteilten (falschen) Anrufungsauskunft zum Lohnsteuereinbehalt verfahren ist? Sind steuerrechtliche Folgerungen (Haftungsinanspruchnahme oder Lohnsteuernachforderung) für den Arbeitgeber bei einer objektiv unrichtigen Anrufungsauskunft ausgeschlossen? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 24.01.2002
Vorinstanz/AZ: 14 K 871/97 L
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2002 S. 540
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 71 55
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.11.2005
Erledigungs-Az: VI R 23/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 08 88