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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 47/07 (BFH)
§§: EStG § 62 Abs. 2 Satz 1, EStG § 52 Abs. 61 a Satz 2
Schlagwörter Kindergeld, Aufenthalt, Ausländer, Verfassung
Rechtsfrage: Kindergeldanspruch einer togolesischen Staatsangehörigen, die lediglich im Besitz einer Aufenthaltsbefugnis ist und deren Aufenthaltstitel auch nach Ablösung des AuslG durch das AufenthG zum 1.1.2005 nicht fortgeschrieben worden ist? - Verfassungsrechtlich unzulässige Erstreckung der Neufassung des § 62 Abs. 2 EStG auf Altfälle durch die Anwendungsvorschrift des § 52 Abs. 61 a Satz 2 EStG? Divergenz zu III R 93/03, BFH/NV 2007 S. 1234. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 09.05.2007
Vorinstanz/AZ: 10 K 6473/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 26 46
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.07.2009
Erledigungs-Az: III R 47/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 36 27